Rechtsprechung
AG München, 08.11.2002 - 274 C 22611/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AVB RR 98 § 2 Nr. 1
Kündigung während der Probezeit ist kein versichertes Ereignis L - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Reiserücktritt bei Jobverlust?
- vergleich-reiseruecktritt.de (Kurzinformation)
Reiserücktritt: Betriebsbedingte Kündigung Probezeit
Papierfundstellen
- VersR 2004, 62 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Mönchengladbach, 09.03.2021 - 4 S 30/20
Reiserücktrittsversicherung, betriebsbedingte Kündigung, Probezeit
Nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung stellt eine Probezeitkündigung grundsätzlich keine unvorhersehbare Kündigung dar, weil das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden kann und deshalb eine Kündigung während der Probezeit immer vorhersehbar sei, also mit einer solchen jederzeit gerechnet werden müsse (AG München, Urteil vom 08.11.2002 - 274 C 22611/02, juris = RRa aktuell 2003, 237;… Gebert/Steinbeck in: Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht, 2. Aufl. 2011, Teil 8 Rn. 91; van Bühren, MDR 2015, 369). - AG Lahr, 16.07.2014 - 5 C 70/14
Reiserücktrittsversicherung - Kündigung, betriebsbedingte - Versicherungsfall
Dies ist während der Probezeit gerade nicht der Fall, da der Arbeitnehmer "erprobt" werden soll (vgl. ebenso Urteil des Amtsgerichts München vom 08.11.2012, Aktenzeichen 274 C 22611/02).